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22. Mai 2007: Das Vermittlergesetz tritt in Kraft. Das bedeutet konkret, dass spätestens zu diesem Termin alle bereits tätigen Versicherungsvermittler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben müssen, wenn sie nicht als Versicherungsvertreter die uneingeschränkte Haftungsübernahme von einem oder von mehreren Versicherungsunternehmen erhalten. Und wer ab diesem Termin erstmals gewerblich als Versicherungsvermittler tätig wird, muss vor Tätigkeitsaufnahme die Gewerbeerlaubnis einholen und sich im Vermittlerregister registrieren lassen.
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